Neben den steuerlichen Freibeträgen für Kinder und dem Kindergeld sind für behinderte Kinder weitere Steuererleichterungen vorgesehen.
Ihnen wird ein Pauschbetrag für behinderte Menschen gewährt, dessen Höhe sich nach dem Grad der Behinderung richtet. Er kann auf die Eltern übertragen werden, wenn ihn das Kind nicht selbst in Anspruch nimmt.
Anstelle des Pauschbetrages können auch behinderungsbedingte Aufwendungen in tatsächlicher Höhe nach Abzug einer zumutbaren Eigenbelastung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Außerdem können schwer behinderte Kinder als Halter eines KFZ unter bestimmten Voraussetzungen von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden oder Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen.
