Erbschaft- und Schenkungsteuer

Das Steuerrecht sieht auch an anderen Stellen Steuererleichterungen für Familien vor.

 

Steuerwegweiser für Erbschaften und Schenkungen (HMdF)

 

Erbschaften und Schenkungen

Vermögensübertragungen von Eltern auf Kinder durch Schenkungen oder Erbschaften sind in erheblicher Höhe erbschaft- und schenkungsteuerfrei. Die Übertragung von Grundstücken zwischen Eltern und Kindern ist von der Grunderwerbsteuer befreit.

 

Inhalt erstellt am 16.12.2004  -  Zuletzt aktualisiert am 12.03.2012

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