Das Steuerrecht sieht auch an anderen Stellen Steuererleichterungen für Familien vor.
Erbschaften und Schenkungen
Vermögensübertragungen von Eltern auf Kinder durch Schenkungen oder Erbschaften sind in erheblicher Höhe erbschaft- und schenkungsteuerfrei. Die Übertragung von Grundstücken zwischen Eltern und Kindern ist von der Grunderwerbsteuer befreit.
