Hörgeschädigte Kinder

Die Landesregierung setzt sich für eine flächendeckende Früherkennung und Frühversorgung von hörgeschädigten Neugeborenen ein, die sich am medizinischen Fortschritt in diesen Bereichen orientiert.

Hilfe durch Gebärdensprache

Darüber hinaus will das Land Kinder fördern, die über die Aktivierung des Resthörvermögens keine Lautsprachkompetenz erwerben können. Bei ihnen soll die Gebärdensprache frühzeitig zur Förderung der Kommunikationsfähigkeit und zum Wissenserwerb eingesetzt werden.

Fortbildung von Fachkräften

Beim praktischen Einsatz der Gebärdensprache besteht für die Fachkräfte in der Frühförderung hörgeschädigter Kinder ein erhöhter Fortbildungsbedarf. Ein Teil der Fachkräfte benötigt Gebärdenkurse, um gegebenenfalls Kinder mit Gebärden zu fördern bzw. mit der weitaus höheren Zahl gehörloser Eltern kommunizieren zu können. Für eine entsprechende Fortbildung ist mit dem LWV Hessen eine Konzeption erarbeitet worden

Hör-Screening

Das Hessische Sozialministerium hat gemeinsam mit den Hessischen Geburtskliniken und mit Unterstützung der örtlichen Lions Clubs die Einführung  des qualitätsgesicherten Neugeborenenhörscreening für alle Neugeborenen auf den Weg gebracht. Derzeit beteiligen sich bereits die Hälfte aller Geburtskliniken an dem Verfahren, deshalb werden angeborenen Hörstörungen deutlich früher erkannt und besser behandelt.

 

  • Ansprechpartner
  • Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie im ZHNO des Klinikums der J. W. Goethe-Universität Theodor-Stern-Kai 7
    60596 Frankfurt am Main
    Direktor: Prof. Dr. Volker Gall
    Sekretariat: Ursula Dunkel
    Tel.: 069 / 6301-5070
    Fax: 069 / 6301-5002
    http://www.kgu.de/zhno/seite1.htm

     

Inhalt erstellt am 16.12.2004  -  Zuletzt aktualisiert am 07.10.2005

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