Die Landesregierung setzt sich für eine flächendeckende Früherkennung und Frühversorgung von hörgeschädigten Neugeborenen ein, die sich am medizinischen Fortschritt in diesen Bereichen orientiert.
Hilfe durch Gebärdensprache
Darüber hinaus will das Land Kinder fördern, die über die Aktivierung des Resthörvermögens keine Lautsprachkompetenz erwerben können. Bei ihnen soll die Gebärdensprache frühzeitig zur Förderung der Kommunikationsfähigkeit und zum Wissenserwerb eingesetzt werden.
Fortbildung von Fachkräften
Beim praktischen Einsatz der Gebärdensprache besteht für die Fachkräfte in der Frühförderung hörgeschädigter Kinder ein erhöhter Fortbildungsbedarf. Ein Teil der Fachkräfte benötigt Gebärdenkurse, um gegebenenfalls Kinder mit Gebärden zu fördern bzw. mit der weitaus höheren Zahl gehörloser Eltern kommunizieren zu können. Für eine entsprechende Fortbildung ist mit dem LWV Hessen eine Konzeption erarbeitet worden
Hör-Screening
Das Hessische Sozialministerium hat gemeinsam mit den Hessischen Geburtskliniken und mit Unterstützung der örtlichen Lions Clubs die Einführung des qualitätsgesicherten Neugeborenenhörscreening für alle Neugeborenen auf den Weg gebracht. Derzeit beteiligen sich bereits die Hälfte aller Geburtskliniken an dem Verfahren, deshalb werden angeborenen Hörstörungen deutlich früher erkannt und besser behandelt.
