Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse kann der Landesjugendhilfeausschuss für bestimmte Bereiche seiner Tätigkeit Fachausschüsse einsetzen.
Fachausschüsse des Landesjugendhilfeausschuss (LJHA)
Die Mitglieder der Fachausschüsse werden vom Landesjugendhilfeausschuss gewählt. In Hessen gibt es vier Fachausschüsse:
- Fachausschuss Tageseinrichtungen, Tagespflege
- Fachausschuss Jugendarbeit
- Fachausschuss Hilfe zur Erziehung
- Fachausschuss Jugendhilfeplanung
Die Rechtsgrundlagen für die Bildung von Fachausschüssen sind im Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), in der Satzung und der Geschäftsordnung des Landesjugendhilfeausschusses geregelt.
Die Geschäftsführung der Fachausschüsse ist beim Hessischen Sozialministerium, Landesjugendamt (LJA) angesiedelt.
