Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse kann der Landesjugendhilfeausschuss für bestimmte Bereiche seiner Tätigkeit Fachausschüsse einsetzen, die sich insbesondere mit den Angelegenheiten der Jugendhilfeplanung, der Erziehungshilfe, der Kindertagesbetreuung und der Förderung der Jugendhilfe befassen.
Fachausschüsse des Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) in Hessen
Die Mitglieder der Fachausschüsse werden vom Landesjugendhilfeausschuss gewählt. In Hessen gibt es vier Fachausschüsse:
- Fachausschuss Tageseinrichtungen, Tagespflege
- Fachausschuss Jugendarbeit
- Fachausschuss Hilfe zur Erziehung
- Fachausschuss Jugendhilfeplanung
Die Rechtsgrundlagen für die Bildung von Fachausschüssen sind im Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), in der Satzung und der Geschäftsordnung des Landesjugendhilfeausschusses geregelt.
Geschäftsführung der Fachausschüsse beim Hessischen Sozialministerium
Die Geschäftsführung der Fachausschüsse (FA) des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) ist beim Hessischen Sozialministerium, Landesjugendamt (LJA) angesiedelt.
