In vielen hessischen Städten und Gemeinden gehören sie mittlerweile zum gewohnten Bild: Jugendliche, die sich auf Parkplätzen, an Bushaltestellen oder mitten in der City treffen, um gemeinsam Alkohol zu trinken. Manche nutzen dies zum so genannten „Vorglühen“, bevor es zur Party oder in die Disco geht, andere bleiben und trinken in der Öffentlichkeit weiter – in vielen Fällen bis zum Vollrausch.
Dass es sich hierbei nicht um eine Randerscheinung handelt, zeigen repräsentative Untersuchungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. So ist der Alkoholkonsum von Jugendlichen unter 18 Jahren nach einem Rückgang in den Jahren 2004 und 2005 insgesamt wieder angestiegen. Im Jahr 2007 haben 22 Prozent der Jugendlichen mindestens ein alkoholisches Getränk pro Woche getrunken. Der Anteil der 12–17-Jährigen, die sich im letzten Monat mindestens einmal mit fünf oder mehr alkoholhaltigen Getränken in den Rausch getrunken haben, ist von 23 Prozent im Jahr 2004 über 20 Prozent im Jahr 2005 auf 26 Prozent im Jahr 2007 angestiegen.
Die Auswirkungen dieses „Binge Drinking“ genannten Rauschtrinkens lassen sich auch in den Statistiken der Krankenhäuser ablesen. Von 2000 bis 2006 hat sich nach Angaben des Statistischen Bundesamts die Zahl der Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 19 Jahren, die aufgrund einer akuten Alkoholvergiftung stationär behandelt werden mussten, mehr als verdoppelt. Fast 20.000 Fälle waren es im Jahr 2006.
Alkoholkauf kein Problem
Die Ursachen dieser Entwicklung sind vielschichtig, sagt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung in ihrem diesjährigen Drogen- und Suchtbericht. Ein Grund ist in der permanenten Verfügbarkeit alkoholischer Getränke zu sehen. Tatsächlich ist der Einkauf hochprozentiger Alkoholika für viele Kinder und Jugendliche kein Problem, weil die Bestimmungen des gesetzlichen Jugendschutzes von den Händlern offensichtlich in unzureichendem Maße eingehalten werden. Hinzu kommen die globalen Marketing-Strategien der Alkoholindustrie, die gezielt auf die Jugendlichen und deren Bedürfnisse einwirken wollen.
Modellprojekt zur Suchtprävention
Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, hat das Bundesministerium für Gesundheit bereits im Jahr 2003 das Präventionsvorhaben „HaLT – Hart am LimiT“ ins Leben gerufen und als Modellprojekt in neun Bundesländern – darunter auch Hessen - unter finanzieller Beteiligung der zuständigen Landesministerien gefördert. HaLT verfolgt zwei grundlegende Zielsetzungen: zum einen sollen Kinder und Jugendliche nach einer schweren Alkoholvergiftung noch im Krankenhaus systematisch Hilfe bekommen, zum anderen wird ein breiter präventiver Ansatz verfolgt, um auf kommunaler Ebene den verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol bei Jugendlichen und auch bei Erwachsenen zu fördern.
Das Projekt wurde Ende 2007 mit einer sehr positiven Bewertung durch die wissenschaftliche Begleitung abgeschlossen. Interessierte Kommunen können nun die vorliegenden Erfahrungen nutzen, um lokale HaLT-Netzwerke aufzubauen.
Suchtprävention ist auch das Ziel der hessischen Suchthilfe, die mit ihren Fachstellen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten vertreten ist. Dabei wird das Thema Alkohol vorrangig behandelt: 80 Prozent der suchtmittelspezifischen Maßnahmen, mit denen die Fachstellen zum Beispiel in den Schulen präsent sind, widmen sich dieser Droge.
Beratung vor Ort und im Web
Wenn Kinder, Jugendliche oder deren Eltern kompetente Beratung und Hilfe bei Alkoholproblemen benötigen, können sie sich an eine der zahlreichen Drogen- und Suchtberatungsstellen in Hessen wenden. Über das Online-Adressbuch der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen lassen sich die regionalen Ansprechpartner ermitteln. Gemeinsam mit der AOK Hessen und dem Arbeitskreis der hessischen Fachstellen für Suchtprävention betreibt die Landesstelle auch das Webportal starke-eltern.de. Hier finden Eltern Informationen zu allgemeinen Erziehungsfragen und zur Vermeidung von Suchtgefahren bei Kindern und Jugendlichen. Schirmherrin des Angebotes ist die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger.
Alkoholverbot als letztes Mittel
Eine andere Strategie im Kampf gegen den jugendlichen Alkoholmissbrauch verfolgt die Stadt Marburg. Nachdem im letzten Jahr immer mehr Fälle von Ruhestörungen und Pöbeleien durch betrunkene Kinder und Jugendliche zu verzeichnen waren, hatte der Magistrat im Dezember ein nächtliches Alkoholverbot in der Marburger Innenstadt verhängt. Die Maßnahme zeigte Wirkung, musste aber in diesem Frühjahr wieder aufgehoben werden – aus rechtlichen Gründen, die ein unbefristetes Verbot nicht zulassen.
