Wenn die Kinder krank sind

Mutter mit krankem Kind

Bauchweh, Kopfweh oder Fieber - Kinderkrankheiten kommen schnell und unverhofft. Wenn Bettruhe angesagt ist, stehen berufstätige Eltern vor einem Betreuungsproblem: Wer kümmert sich um das kranke Kind? Zum Glück hat der Gesetzgeber in solchen Fällen vorgesorgt.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Arbeitgeber verpflichtet, Eltern bei vorliegendem ärztlichen Attest für kurze Zeit – in der Regel fünf Tage - eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Der Anspruch besteht allerdings nur, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart ist.

Kassen zahlen Kinderkrankengeld

Werden die Ausfalltage nicht vom Arbeitgeber getragen, haben die Eltern einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Gleichzeitig können sie ein Kinderkrankengeld von den gesetzlichen Krankenkassen beziehen.

Voraussetzung ist, dass ein ärztliches Attest vorliegt, der Partner ebenfalls arbeitet und das kranke Kind unter zwölf Jahren alt oder behindert ist. Pro Kind kann jeder Elternteil bis zu zehn Arbeitstage im Jahr zu Hause bleiben, bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 25 Arbeitstage. Alleinerziehende haben jährlich Anspruch auf 20 freie Tage pro Kind, maximal jedoch insgesamt 50 Arbeitstage im Jahr.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes liegt bei 70 Prozent des vorherigen Bruttoverdienstes und kann maximal 90 Prozent vom Nettoverdienst betragen. Die Auszahlung wird mit der Bescheinigung des Arztes direkt bei der zuständigen Krankenkasse beantragt.

Entlastung bei Krankenhausaufenthalt

Entlastet werden Eltern auch, wenn sie ihr krankes Kind ins Krankenhaus begleiten und dort übernachten wollen. Dafür sorgt eine Vereinbarung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den gesetzlichen Krankenkassen. Hat der überweisende oder behandelnde Arzt entschieden, dass die Anwesenheit zumindest eines Elternteils medizinisch notwendig ist, übernimmt die Kasse die Kosten für das Beistellbett und die Verpflegung.

Familien mit mehreren Kindern können in dieser Situation weitere Unterstützung anfordern, und zwar in Form einer Haushaltshilfe. Sie wird auf Antrag ebenfalls von den Kassen finanziert und kümmert sich um die Betreuung der zuhause gebliebenen Kinder, die Essenszubereitung oder auch die Wohnungsreinigung.

Haushaltshilfe für kranke Eltern

Manchmal sind es nicht die Kinder, sondern die Eltern, die plötzlich krank werden und das Bett hüten müssen. Ein akuter Infekt, eine Sportverletzung oder ein häusliches Malheur können das Familienleben ganz schön durcheinanderbringen, wenn man alleinerziehend ist oder der Partner beruflich nicht kürzer treten kann. Sind die Kinder nicht älter als 13 Jahre, kann sich ein Anruf bei den Krankenkassen lohnen. So gewähren zum Beispiel die TKK und die AOK als Mehrleistung auch bei ambulanten Behandlungen der Eltern eine Haushaltshilfe.

Um eine geeignete Kraft zu finden, kann man sich an eine Sozialstation oder einen ambulanten Pflegedienst wenden. Die Adressen hessischer Einrichtungen enthält das Adressbuch im FamilienAtlas.

Inhalt erstellt am 01.10.2008  -  Zuletzt aktualisiert am 02.02.2012

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