Scheidungskinder

Kinder balancieren auf einem im Wasser liegenden Baumstamm.

Fast 200.000 Ehescheidungen gibt es jährlich in Deutschland - fast die Hälfte davon in Familien mit minderjährigen Kindern. 2007 verzeichnete die Statistik rund 145.000 Scheidungskinder, die mit einer einschneidenden Veränderung ihrer Lebenssituation konfrontiert wurden. Denn jede Scheidung hinterlässt Gefühle der Enttäuschung, der Verletzung, Wut und Trauer. Aber werden Scheidungskinder zwangsläufig auch zu Problemkindern?

Kindeswohl im Mittelpunkt
Eine Langzeitstudie der Universität München hat gezeigt, dass Kinder am meisten unter häufigen und unversöhnlichen Streitigkeiten der Eltern leiden. Im Anschluss an den Trennungsfall sind dagegen zumeist keine nennenswerten Nachteile in der kindlichen Entwicklung aufgetreten. Auch für ein Kind kann die Trennung der Eltern die bessere Alternative sein – wenn die Eltern sein Wohl bei allen ihren Entscheidungen in den Mittelpunkt stellen. Dies ist in einer von starken Emotionen und großer Unsicherheit geprägten Trennungssituation nicht leicht. Daher ist es wichtig, dass Eltern Orientierung und Hilfe suchen.

Mediation als Lösungsweg
Damit dem Streit in der Beziehung nicht der Streit vor Gericht folgt, bieten Familienorganisationen wie pro familia eine Mediation an, auch die Kirchen bieten Beratung und Hilfe an. Mit Unterstützung einer neutralen Person können die Partner im direkten Gespräch zu verbindlichen Regelungen bei den zahlreichen wirtschaftlichen Fragen gelangen: sei es im Hinblick auf den Unterhalt, bei der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und des Hausrats oder hinsichtlich der Nutzung der Ehewohnung.

Noch hilfreicher kann die Mediation sein, wenn es um den Umgang mit den betroffenen Kindern geht. Auch hier gibt es eine Reihe von offenen Fragen: Wo werden sie wohnen, wann und wie lange sind sie bei dem umgangsberechtigten Partner, was macht man beispielsweise an Feiertagen und in den Ferien?

Wenn ein strittiges Sorge- und Umgangsrechtsverfahren läuft, gibt es für Eltern in Frankfurt die Möglichkeit einer konfliktregulierenden Beratung. In einem Pilotprojekt „Frankfurter Kooperationsmodell“ wird Eltern in vertrauensbildenden Gesprächen geholfen, kurzfristig konkrete Lösungen zu finden. Diese Gespräche werden mit dem Familiengericht abgestimmt. Vor allem sollen die Beteiligten aus der Spirale immer größer werdender Konflikte herauskommen.

Rechtsanspruch auf Umgang
Die elterliche Sorge wird im Normalfall gemeinsam ausgeübt, viele Kinder leben nach der Trennung ihrer Eltern bei der Mutter. Für die Persönlichkeits- und Sozialentwicklung des Kindes stellen die Beziehungsprobleme der Eltern, der mangelnde Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil und vor allem die Qualität der Eltern-Kind-Beziehung wesentliche Einflussfaktoren dar – so das Ergebnis neuerer Studien. Nicht die Häufigkeit des Kontaktes zu einem Elternteil, sondern die Qualität der Beziehung zwischen Vater und Kind oder Mutter und Kind ist für Befindlichkeit und Entwicklung der Kinder von Bedeutung.

Das Kind  – ebenso wie Mutter und Vater – hat ein Umgangsrecht. Dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, wird in der Regel alle 14 Tage ein Besuchsrecht zugesprochen. Im Alltag kann der rege Kontakt wegen des häufig zerrütteten Verhältnisses der Eltern Probleme bereiten. Deshalb sollten die Eltern versuchen, sich über das Umgangsrecht bereits vor der endgültigen Trennung zu einigen. Es ist sinnvoll, einen Plan aufzustellen, den beide unterschreiben und der für einen gewissen Zeitraum verbindlich ist.

Bei Trennung und Scheidung in Familien, die von Gewalt belastet sind, hat der Schutz des Kindes besonderes Gewicht. Der Kontakt des getrennt lebenden Elternteils zum Kind erfolgt dann in der Regel in Begleitung einer Fachkraft.

  • Publikationen
  • Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung
    Der Wegweiser gibt Vätern und Müttern Basisinformationen und praktische Hilfestellungen, um dem Kind den Umgang mit beiden Eltern zu ermöglichen. Herausgegeben wurde er von der Deutschen Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft, dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter.

Inhalt erstellt am 24.02.2009  -  Zuletzt aktualisiert am 02.02.2012

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