Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

In Hessen steht ein flächendeckendes, plurales und wohnortnahes Angebot an Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zur Verfügung.
Die Beratungsstellen haben nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) folgende Aufgaben:

  1. Allgemeine Beratung nach § 2 SchKG
    "in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen"
  2. Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 5 SchKG.

Nicht alle Beratungsstellen bieten auch Schwangerschaftskonfliktberatung an. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen stellen nach Abschluss einer Konfliktberatung eine Beratungsbescheinigung nach § 7 SchKG aus.

Kompetente Beratung

Zur allgemeinen Beratung ist bestimmt, dass jede und jeder das Recht hat, sich zum Zweck der gesundheitlichen Vorsorge und der Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten in allen Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle auf Wunsch anonym informieren und beraten zu lassen (§ 2 Abs. 1 SchKG).

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Sie soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden und dient dem Schutz des ungeborenen Lebens (§ 5 Abs. 1 SchKG).

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