Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung
15. Februar 2021Frau Bundesministerin Giffey hat am 12.02.2021 den Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung vorgestellt. Er klärt über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung nach deutschem Recht auf und macht deutlich, dass Eltern bis zu 15 Jahren Haft droht, wenn sie ihre Töchter nicht vor weiblicher Genitalverstümmelung schützen, auch wenn diese im Ausland erfolgt, und informiert darüber, dass in diesen Fällen auch der Verlust des Aufenthaltstitels droht.
Bei Reisen in die Herkunftsländer soll er Schutz vor gesellschaftlichem und familiären Druck zur Durchführung von weiblicher Genitalverstümmelung bieten. Durch die Unterschriften von 5 deutschen Bundesministerinnen und -ministern setzt er ein starkes Zeichen.
Der Schutzbrief hat auch präventive Funktion und kann für die Aufklärungsarbeit in Deutschland genutzt werden. Neben Aufklärung über die Strafbarkeit enthält er auch Informationen über die gesundheitlichen Folgen. Weiterhin gibt er Auskunft darüber, wo Betroffene Hilfe und Unterstützung erhalten können. Auch das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist als Anlaufstelle auf dem Schutzbrief mit aufgeführt.
Er wird noch in verschiedene und einfache Sprache übersetzt. Demnächst werden auch Druckfassungen des Schutzbriefs auf der Seite des BMFSFJ bestellbar sein.
