Frühförderung

Entwicklungsverzögerungen oder -gefährdungen des Kindes und drohende oder bestehende Behinderungen müssen möglichst frühzeitig erkannt werden, damit die notwendigen Fördermaßnahmen eingeleitet werden können.

Wenn bei einem Kind Auffälligkeiten in seiner Bewegungsentwicklung, seiner Sprachentwicklung, seinem Verhalten, seinem Spiel oder seiner geistigen Entwicklung vermutet werden oder eine Entwicklungsverzögerung oder Behinderung festgestellt wird, aber auch wenn Eltern in Sorge sind, dass eine solche vorliegen könnte, bieten Frühförderstellen als offene, niedrigschwellige Anlaufstellen ein Beratungsangebot zur Früherkennung und weiteren Abklärung sowie entsprechende Hilfeangebote für das Kind und seine Familie an.

Frühförderung umfasst pädagogische und therapeutische Förder- und Unterstützungsangebote für alle Kinder, die in ihrer Entwicklung auffällig, verzögert oder behindert sind - von der Geburt bis zur Einschulung. Die Angebote beinhalten Beratung und Begleitung für Eltern und andere Bezugspersonen des Kindes (u.a. im Bereich Kindertagesbetreuung).  

Frühförderung hat das Ziel mit ihren Angeboten Kinder dabei zu unterstützen, ihre Stärken zu nutzen, ihre Fähigkeiten zu entfalten, sich bestmöglich zu entwickeln und an ihrer Lebenswelt teilzuhaben.

Das Land Hessen verfügt über 43 allgemeine Frühförderstellen sowie 10 überregionale Frühförderstellen für Kinder mit Sinnesschädigungen im Bereich Sehen und Hören.Die allgemeinen Frühförderstellen sind regional in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt vorzufinden, alle weiteren Angebote sind überregional ausgerichtet.

Die Frühfördereinrichtungen arbeiten eng zusammen mit Kinderärzten und -ärztinnen, Therapeuten und Therapeutinnen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Kliniken, Angeboten der Frühen Hilfen und weiteren Beratungs- und Behandlungseinrichtungen.

Das hessische Frühförderkonzept basiert auf dem fachlichen Austausch aller am Förderkonzept eines Kindes beteiligten Fachleute. Neben dieser interdisziplinären Ausrichtung sind eine ganzheitliche Betrachtung des Kindes, Familienorientierung und Vernetzung die Grundlagen der Arbeit mit den Familien.

Frühförderung kann in Form von Einzel- und Gruppenförderung, in der Einrichtung (Frühförderstelle, Kinderbetreuungseinrichtung, Therapiepraxis) oder zuhause erfolgen; ein unter allen Beteiligten abgestimmter Förder- und Behandlungsplan regelt die Erfordernisse für den Einzelfall.

Im Rahmen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) hat der Bundesgesetzgeber die Früherkennung und Frühförderung behinderter Kinder im Vorschulalter erstmals gesetzlich verankert und das Zusammenwirken von heil-/pädagogischen und medizinisch-therapeutischen Leistungen als Komplexleistung geregelt.

Die Angebote der Frühförderung unterstützen Kinder in ihrer Entwicklung und ihren Bildungsprozessen zuhause, beim Übergang in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie auch weiter in diesen Einrichtungen. Familien werden beim Erschließen des Sozialraums begleitet und gestärkt.

Service

Die Arbeitsstelle Frühförderung Hessen bietet als landesweite Fach- und Servicestelle Informationen und Kontakte rund um das Thema Frühförderung für Eltern, Fachkräfte und Interessierte.

Finanziert werden die Leistungen der hessischen Frühförderung je nach Lage des Einzelfalles von örtlichen Sozialhilfeträgern, Krankenkassen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen sowie aus Zuwendungen des Landes Hessen im Rahmen der freiwilligen Leistungen.