Fragen zum neuen Elterngeld? Das Regierungspräsidium in Gießen bietet eine kostenlose telefonische Beratung.
Informationen zum Elterngeld und zur Elternzeit können unter der Rufnummer 0641-3034444 beim Regierungspräsidium in Gießen abgefragt werden.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten hier fachliche Auskünfte zum Bundeselterngeld- und Elterzeitgesetz, das am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist und das Bundeserziehungsgeldgesetz abgelöst hat. Zu erreichen ist die Hotline montags bis donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.
Beim Elterngeld handelt es sich um eine steuerfinanzierte Familienleistung, deren Höhe sich am bisherigen Einkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Es beträgt 67 Prozent des entfallenen Netto-Einkommens, maximal jedoch 1.800 Euro im Monat. Anspruch auf Elterngeld haben grundsätzlich alle Eltern, deren Kind nach dem 1. Januar 2007 geboren wird. Für Mütter und Väter ohne Einkommen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II Empfänger, Studierende oder Hausfrauen wird ein Mindestelterngeld in Höhe von € 300 pro Monat gezahlt. Hierbei erfolgt keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II.
Grundsätzlich wird das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten gezahlt. Es wird allerdings um zwei Monate – die so genannten Partnermonate – verlängert, falls der zweite Elternteil für mindestens diese Zeit die Betreuung übernimmt. Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monatsbeträge, wenn sie die alleinige elterliche Sorge oder zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Auszahlung des Elterngeldes aus 24 beziehungsweise 28 Monate zu strecken, wobei in diesem Fall die Gesamtsumme des in der Elternzeit erzielten Elterngeldes gleichmäßig verteilt wird.
(Quelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit)
