Haben Eltern weitere finanzielle Ansprüche, wenn nach 14 Monaten Vollbezug des Elterngeldes von der Kommune keine Krippenbetreuung zur Verfügung gestellt werden und die Mutter daher nicht wieder ihre volle Tätigkeit aufnehmen kann?
Nein, in diesem Fall gibt es keinerlei finanzielle Ansprüche.
