Bildungsurlaub in Hessen

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr.

In einer sich ständig verändernden beruflichen und sozialen Umwelt ist es unabdingbar, sich mit neuen Inhalten auseinander zu setzen. Berufliche Anforderungen verändern sich. Schlüsselqualifikationen wie z.B. Zeitmanagement und Kommunikationsfähigkeiten sind heute in immer mehr Berufsfeldern gefragt.

Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub

Für die Arbeitnehmerweiterbildung in Hessen wurde mit dem Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub - Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) - eine rechtliche Grundlage geschaffen. In Hessen beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte haben das Recht, sich zusätzlich zum Erholungsurlaub jährlich 5 Tage zur Teilnahme an anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freistellen zu lassen.

Internetangebot Bildungsurlaub in Hessen

Zum Hessischen Bildungsurlaubsgesetz sind in der Online-Datenbank www.bildungsurlaub.hessen.de eine Vielzahl von Informationen abrufbar. Neben den rechtlichen Grundlagen werden auch die in Hessen anerkannten Träger (Veranstalter) und ihre Mitgliedsorganisationen sowie deren als Bildungsurlaub anerkannten Veranstaltungen aufgeführt. Eine Veranstaltungssuche ist nach Themenbereichen/Themenschwerpunkten, Veranstaltungsland und -zeitraum sowie nach Kinderbetreuung möglich. Im Rahmen der politischen Bildung werden auch Veranstaltungen zu den Themenfeldern Familie, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Schule etc. angeboten.

Inhalt erstellt am 16.12.2004  -  Zuletzt aktualisiert am 30.09.2005

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