Keine Gewalt gegen Kinder

Gewalt innerhalb der Familie und im sozialen Nahraum ist eine Alltagserfahrung vieler Mädchen und Jungen.

 

Leere Schaukel

 

Projekte "Keine Gewalt gegen Mädchen und Jungen"

Für Mädchen und Jungen gibt es spezialisierte Beratungsstellen, die von verschiedenen freien Trägern (wie Kinderschutzbund und Wildwasser e.V.) unterhalten werden. Diese Beratungsstellen werden von den Kommunen unterstützt und zum Teil auch vom Land Hessen mitfinanziert.

 

Einzelberatung und Selbsthilfegruppen

Die Beratung der Mädchen und Jungen ist kostenlos und erfolgt auf Wunsch anonym. Bei Bedarf unterstützen und begleiten die Beratungsstellen den Kontakt zu anderen Institutionen und arbeiten eng mit den örtlichen Jugendämtern zusammen. Im Vordergrund steht immer der langfristige Schutz der betroffenen Kinder vor weiterer Gewalt.

Gemeinsam mit den Mädchen und Jungen und gegebenenfalls auch mit ihrer Vertrauensperson werden individuelle Hilfen entwickelt und umgesetzt. Neben der Einzelberatung können die Kinder auch an verschiedenen angeleiteten Gruppen und Selbsthilfegruppen teilnehmen.

 

Schutz vor Gewalt

Es gehört zu den zentralen Aufgaben der Jugendhilfe, Mädchen und Jungen vor Gefahren zu schützen und Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen. Hierbei haben die kommunalen Jugendämter eine wichtige Bedeutung. Sie bieten Beratungsdienste an, fördern oder unterhalten Erziehungsberatungsstellen und andere Kinder- und Jugendhilfeangebote und tragen Verantwortung für die Jugendhilfe-Planung im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

 

Das Bundeskinderschutzgesetz
  • Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) steht für aktiven Kinderschutz und schafft die rechtliche Grundlage dafür, leicht zugängliche Hilfeangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend einzuführen. 

    Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)

 

Inhalt erstellt am 17.12.2004  -  Zuletzt aktualisiert am 11.04.2013

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