Landesheimrat Hessen
Mit der Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in 1991 wurde der Begriff Jugendfürsorge durch Jugendhilfe ersetzt .
Partizipation in der Heimerziehung
Das Partizipationsprinzip löste den klassischen Fürsorgegedanken ab. Partizipation wird dabei als Sammelbegriff für Beteiligung, Teilnahme, Teilhabe, Mitwirkung und Mitbestimmung verwendet.
Landesheimrat Hessen
Im Rahmen der Erziehungshilfe wird über Partizipation insbesondere bei der Gestaltung des Lebensortes Heim nachgedacht.
Für den Landesheimrat Hessen steht die Einbindung von Kindern und Jugendlichen bei allen das Zusammenleben betreffenden Ereignissen und Entscheidungsprozessen im Mittelpunkt.
Ziel ist, aus Jugendlichen selbstbewusste, engagierte, verantwortungsbewusste und starke Persönlichkeiten zu machen. Wichtige Voraussetzung dafür ist eine weit reichende Partizipation.
Jugendvertretungen in Heimen
In vielen hessischen Einrichtungen gibt es Jugendvertretungen (Heimräte), die in ihrer praxisnahen Arbeit von engagierten Pädagogen unterstützt werden.
Jugendliche lernen ihre Interessen zu vertreten, sich einzumischen, mitzureden, abzustimmen und direkt am Entscheidungsprozess beteiligt zu sein. So werden z.B. Hausregeln von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen gemeinsam ausgehandelt. Stimmrechte können auch an unter 18jährige vergeben werden, um diese partizipieren zu lassen.
Grundrechte und Heimerziehung
Die Heimerziehung ist eine Leistung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Rahmen der Hilfen zur Erziehung.
In den Empfehlungen zu den Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten junger Menschen sind Grundsätze für alle Einrichtungen im Sinne des § 34 SGB VIII, in denen junge Menschen über Tag und Nacht betreut werden, verpflichtend festgelegt. Jede Einrichtung hat ein Beteiligungskonzept vorzulegen. Dieses Konzept ist Bestandteil der Einrichtungskonzeption und soll eine Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen sicherstellen.