Hessischer Familienbericht

Die Hessische Landesregierung erfüllt mit den Hessischen Familienberichten ihren Auftrag, dem Hessischen Landtag in regelmäßigen Abständen über die Maßnahmen der hessischen Familienpolitik zu berichten.

Familien sind das tragende Fundament und ein Symbol für die Zukunft unserer Gesellschaft. In einer Zeit rasanten gesellschaftlichen Wandels gewinnt die familiäre Gemeinschaft zunehmend an Bedeutung. Familien und Kinder sind Ausdruck der Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Aufgabe der Politik ist es, durch verbesserte Rahmenbedingungen die Familien zu stützen, damit sie die Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels leichter meistern können.

Die Federführung zur Erstellung der Hessischen Familienberichte obliegt dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege unter Beteiligung aller Ressorts der Landesregierung.

Service

Familienberichte der Bundesregierung:
Durch Beschluss des Deutschen Bundestages ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Bundestag und Bundesrat mindestens in jeder zweiten Legislaturperiode einen Bericht über die Lage der Familien vorzulegen.

9. Familienbericht des BMFSFJ

8. Familienbericht des BMFSFJ

7. Familienbericht des BMFSFJ

6. Familienbericht des BMFSFJ