Pflegekinder und Pflegeeltern

Die qualifizierte Vermittlung von Kindern und Jugendlichen in geeignete Pflegefamilien ist eine zentrale Aufgabe der örtlichen Jugendämter. Wenn Eltern - auch mit fachlicher Unterstützung - nicht in der Lage sind, das Wohl des Kindes oder Jugendlichen selbst zu gewährleisten, kann präventive und familienunterstützende Jugendhilfe auf Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses zurückgreifen. Neben der Erziehung im Heim oder einer anderen betreuten Wohnform kommt die Erziehung in einer Pflegefamilie in Betracht.

Insgesamt wurden in Hessen im Jahr 2019 nach Angaben des Statistischen Landesamts Hessen 5.050 Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis unter 27 Jahre (junge Menschen) in Form von Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII untergebracht (Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt).

Pflegegeld

Für Ihre verantwortungsvolle Arbeit erhalten die Pflegeeltern einen Erziehungsbeitrag von monatlich 255 Euro. Für das Pflegekind erhalten Pflegeeltern einen Betrag zwischen 592 und 851 Euro. (Quelle: Pflegegelderlass StAnz. 2022, S. 736)

Service

Unter dem Begriff der "Hilfen zur Erziehung durch die Jugendhilfe" werden verschiedene Maßnahmen zusammengefasst.
Familienportal - Hilfen zur Erziehung