Steuererleichterungen
Im Steuerrecht gibt es zahlreiche Steuererleichterungen für Familien. Neben dem Kindergeld sowie den steuerlichen Freibeträgen für Kindern, gibt es eine ganze Reihe weiterer Steuervergünstigungen, die man beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung beantragen kann.
Im laufenden Kalenderjahr wird nur Kindergeld gezahlt. Nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt, ob sich der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf oder das Kindergeld günstiger auswirken (sog. Familienleistungsausgleich).
Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen
Steuerpflichtige, die in ihrem Haushalt eine Person für die Verrichtung haushaltsnaher Dienstleistungen beschäftigt haben, können eine Steuerermäßigung erhalten. Informationen erhalten Sie beim