Früherkennungsuntersuchungen - Kindergesundheit in Hessen

Die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ist der Hessischen Landesregierung ein großes Anliegen.

Die regelmäßige Teilnahme an den Kinder- und Jugendfrüherkennungsuntersuchungen stellt einen wichtigen Baustein in der gesunden Entwicklung Ihres Kindes dar. Laboruntersuchungen bei neugeborenen Kindern, ein Hörscreening und das Kindersprachscreening KiSS für vier- bis viereinhalbjährige Kinder sind Angebote des Landes Hessen, um die Gesundheit der Kinder zu begleiten. Diese Untersuchungen dienen der Teilhabe an einer chancen- und bildungsgerechten Entwicklung.

Informieren Sie sich gern über die gesamte Palette der angebotenen Dienstleistungen des Landes Hessen für Ihr Kind.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Angeboten finden Sie auf den Seiten des Hessischen Kindervorsorgezentrums am Uniklinikum Frankfurt, welches die Angebote im Auftrag des Landes Hessen koordiniert, betreut und Ihre Fragen gern beantwortet.

Die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9) sowie die Jugendgesundheitsuntersuchung J1, auch Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen oder kurz U / J-Untersuchungen genannt, sind wichtig für die Gesundheit unserer Kinder.
Ein sicherer Weg, die Entwicklung des Kindes zu verfolgen und zu überprüfen, ist der Gang zum Kinderarzt. Hier werden Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt, um frühzeitig Fehlentwicklungen zu entdecken und zu behandeln.
Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Darüber hinaus bieten zahlreiche Krankenkassen zusätzliche Untersuchungen, insbesondere für Kinder im Grundschulalter (U10 und U11) und für Jugendliche (J2) an. Die Kosten werden von einzelnen Krankenkassen als freiwillige Leistung übernommen.

Daten belegen, dass die Teilnahme an den sogenannten U-Untersuchungen mit den Jahren (bis zum Vorschulalter) abnimmt. Eine Erhöhung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter und damit das Netz zum Schutz von Kindern sicherer zu gestalten, ist Ziel der Hessischen Landesregierung.

Kinder- und Jugendärzteärzte können feststellen, ob ein Kind gut behandelt wird oder nicht. Sie erkennen Misshandlungssymptome und können Alarm schlagen. Ab dem 1. Januar 2008 gelten die von den Krankenkassen finanzierten Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) als verpflichtend. Informationen hierzu erhalten die Eltern bereits zur Geburt in den Krankenhäusern.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung des Gesundheitswesens in Deutschland,  Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen, bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Hier finden Sie u.a. die Richtlinien zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern und Jugendlichen.

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