Beteiligung

Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung ist zudem an verschiedenen Stellen gesetzlich verankert (z.B. in der UN-Kinderrechtskonvention). Über den engen Rahmen der Familie hinaus gilt es, die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung ihres Lebensraums aufzugreifen. Sie sollen ihre Interessen in die Planungs- und Entscheidungsprozesse des Gemeinwesens einbringen können. Dies ist auch in der Hessischen Gemeindeordnung festgelegt. In Hessen gibt es sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene verschiedene Modelle und Projekte, um Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und zu stärken. Jugendbeteiligung kann auf verschiedenen Ebenen (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Land, Bund) und in verschiedenen Formen (Parlament, Forum, Kongresse, digitale Beteiligung) stattfinden. Zur Förderung der Jugendbeteiligung führt das Land regelmäßig mehrjährige wissenschaftlich begleiteten Jugendaktionsprogramme, zur Entwicklung und Erprobung neuer Methoden und Arbeitsformen durch. Zudem vergibt das Land Hessen jährlich den Partizipationspreis „Jugend gestaltet Zukunft“ an vorbildliche Initiativen der Jugendbeteiligung. Auf Landesebene findet im Jahr 2022 der zweite Jugendbeteiligungskongress im Hessischen Landtag statt.

Ehrenamtliches und freiwilliges Engagement

Überdurchschnittlich viel Zeit investieren junge Menschen in ein ehrenamtliches und freiwilliges Engagement – zumeist in Jugendverbänden und in örtlichen Projekten. Die Jugendverbände können mit ihren vielfältigen Angeboten als eine Keimzelle ehrenamtlichen Engagements gesehen werden. Ihre Arbeit unterstützt das Land jährlich mit rund 4 Mio €.

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