Hilfe & Schutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat höchste Priorität. Dieser Schutz beginnt bereits im Säuglingsalter und soll Kleinkinder, Kinder und Jugendliche in allen Lebensphasen begleiten.

Wenn Kinder und Jugendliche sich in der Öffentlichkeit bewegen, begleitet sie – zumindest auf dem Papier – das Jugendschutzgesetz. Es versucht, schädliche Einflüsse durch eine Reihe von Vorschriften auszuschalten – sei es beim Aufenthalt in Gaststätten, bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, bei Kinobesuchen oder bei der Abgabe und dem Konsum von Tabakwaren. Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet werden.

Kinder- und Jugendschutz ist jedoch nicht allein eine staatliche Aufgabe. Das gesamte soziale Umfeld ist gefordert, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch zu schützen.

PiT- Hessen (Prävention im Team) ist das Gewaltpräventionsprogramm der Hessischen Landesregierung im „Netzwerk gegen Gewalt“. Ziel ist, potentielle Opfer zu stärken, in Gewaltsituationen Handlungsoptionen zu haben und damit präventiv zu wirken. Pit-Hessen wird getragen vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, Hessischen Kultusministerium und Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

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Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

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