Medien
Die zunehmende Computer- und Internetausstattung der Haushalte, in denen Sechs- bis 13-Jährige heute aufwachsen, führt zu einer immer stärkeren Nutzung dieser Medien durch die Kinder selbst.
Trotz zunehmender Verbreitung der neuen Informationstechnologien bleibt aber das Fernsehen das wichtigste Medium für die Kinder laut KIM Studie.
Beim täglichen Medien-Konsum werden Kinder und Jugendliche immer wieder mit Inhalten konfrontiert, die sich auf ihre geistige und seelische Entwicklung negativ auswirken können.
Als Kontrollinstanz im Rahmen des Jugendmedienschutzes kann die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in solchen Fällen einschreiten und zum Mittel der Indizierung greifen. Indizierte Medien unterliegen zahlreichen Werbe- und Vertriebsbeschränkungen und dürfen insbesondere dem jugendlichen Betrachter ohne Wissen der Eltern nicht mehr zugänglich gemacht werden.
Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest
Der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest (mpfs) ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg und der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz. Bei den Studienreihen JIM und KIM kooperiert der mpfs mit der SWR Medienforschung.
Verschärftes Verbot
Weitreichende Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbote bestehen - auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle -für Trägermedien (z.B. Bücher, Videos, CD, CD-ROM, DVD), die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen.
Bericht: Medienkompetenzförderung für Kinder und Jugendliche - Eine Bestandsaufnahme
Im vorliegenden Bericht analysieren Medienpädagoginnen und Medienpädagogen die Medienkompetenzvermittlung für Kinder und Jugendliche.
Die LPR Hessen ist für private Radio- und Fernsehanbieter in Hessen und für hessische Mediendienste zuständig. Sie betreibt die Medienprojektzentren Offener Kanal und unterstützt nichtkommerzielle Lokalradios.
Privatpersonen können keine Anträge bzw. Anregungen auf Indizierung jugendgefährdender Medien bei der BPjM stellen. Antrags- bzw. Anregungsberechtigt sind Jugendbehörden, andere Behörden wie Polizei oder Zoll sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.