Erklärung zur Barrierefreiheit

Herausgegeben vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.familienatlas.de/, veröffentlichte Website des Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im November 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1:

  • Beschreibung
    Dateien: Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet.
  • Maßnahmen.
    Die Dateien müssen als barrierefreie Dokumente erstellt werden.
  • Zeitplan
    Bis 31. Dezember 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative
    Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden

Barriere 2:

  • Beschreibung
    Keine korrekte Syntax. Das HTML-Markup vom Content Management System enthält ID-Fehler.
  • Maßnahmen
    Korrektur der Syntax.
  • Zeitplan
    Bis 31. Dezember 2026 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative
    Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden

Unverhältnismäßige Belastung

Kein Anwendungsfall.

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT fallen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.11.2025 erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Ansprechperson Barrierefreiheit des Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Referat I 6
E-Mail: webportale@hmfg.hessen.de

Die Barriere kann auch über das entsprechende Kontaktformular gemeldet werden.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 (0)641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de

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