Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt

Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt gehören zum Alltag vieler Frauen, auch in Hessen. Neben körperlichen und sexuellen Gewalttaten sind auch Belästigung, Demütigungen, Drohungen, Einschüchterungen und bei häuslicher Gewalt auch soziale Isolation und finanzielle Kontrolle Formen von Gewalt. Gewalt gegen Frauen findet überall statt – im öffentlichen wie im privaten Bereich, auf der Arbeit und im Internet.

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt stellt eine Menschenrechtsverletzung dar. Die sogenannte Istanbul-Konvention – in Deutschland seit 2018 rechtlich verbindlich – verpflichtet Deutschland dazu, auf allen staatlichen Ebenen – Bund, Länder und Kommunen – Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, zu verhindern sowie Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten.

Ihnen stehen zahlreiche Einrichtungen zur Verfügung, an die Sie sich wenden können, falls Sie Schutz und Unterstützung benötigen.

Im Notfall rufen Sie die Polizei unter 110!

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der kostenfreien Nummer 08000 116 016 leistet Erst- und Krisenunterstützung rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche, anonym, in insgesamt 18 Sprachen und barrierefrei. Die hessischen Frauenhäuser, Frauennotrufe, Frauenberatungs- und Interventionsstellen wie auch Beratungsstellen für Männer sind beim Hilfetelefon hinterlegt. Das Hilfetelefon ist auch online zu erreichen.

Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern Unterkunft, Schutz und Begleitung bei allen notwendigen Schritten, um ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben verwirklichen zu können.

Auf der Webseite www.frauenhaus-suche.de finden Sie die Kontaktdaten der Frauenhäuser. Sie sehen dort auf einer Landkarte, welche Frauenhäuser einen Platz frei haben und ob diese Sie aufnehmen können. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist auch bei belegten Frauenhäusern möglich.

Die Frauennotrufe sind Beratungsstellen, die insbesondere bei sexualisierter Gewalt Betroffenen mit telefonischer und persönlicher Beratung helfen. Die Beratungs- und Interventionsstellen unterstützen Frauen, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, bedroht oder betroffen sind.

Die einzelnen Einrichtungen bieten ihre Hilfe in unterschiedlicher Form und Breite an. Das Angebot ist freiwillig, kostenlos und auf Wunsch auch anonym.

Weitere Informationen und Adressen der Frauennotrufe und Frauenberatungs- und Interventionsstellen in Hessen finden Sie hier:

https://www.frauennotrufe-hessen.de/startseite/

https://soziales.hessen.de/Frauen/Hilfe-bei-Gewalt

Über dieses Angebot erhalten Betroffene von sexualisierter Gewalt eine vertrauliche medizinische Versorgung und können Spuren gerichtsfest dokumentieren, sichern und aufbewahren lassen. Dafür ist eine Anzeige bei der Polizei nicht nötig.

Weitere Informationen zum Angebot sowie eine Übersicht, in welchen Regionen, Städten und Kliniken/Krankenhäuser Sie das Angebot wahrnehmen können, finden Sie hier:

https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/

Das Forensische Konsil Gießen (FoKoGi) am Institut für Rechtsmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen, sowie die mit dem FoKoGi kooperierende Kliniken, bieten die Möglichkeit einer vertraulichen, kostenfreien und zeitnahen Befunddokumentation von Verletzungen nach Gewalteinwirkung ohne Strafanzeige (www.fokogi.de).

Darüber hinaus bietet das Forensische Konsil Gießen eine kollegiale Beratung von Ärztinnen und Ärzte zu Gesundheitsfolgen bei Gewalteinwirkung und der gerichtsfesten Verletzungsbegutachtung bei Opfern von Gewalttaten an. Hierfür steht ein kostenfreier konsiliarischer Online-Dienst der Ambulanz des Rechtmedizinischen Instituts zur Verfügung und ermöglicht die gesicherte Übermittlung einer Falldarstellung in Wort und Bild.

Die Schutzambulanz Fulda am Fachbereich Gesundheit des Landkreis Fulda, steht ebenfalls für eine vertrauliche Spurensicherung in Kooperation mit dem jeweiligen fachärztlichen Dienst zur Verfügung (www.schutzambulanz-fulda.de).

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