Juleica

Im Jahr 2021 sind bundesweit insgesamt 148.668 Juleicas in Deutschland an Jugendleiterinnen und Jugendleiter ausgegeben worden. Allein in Hessen waren es 11.793 Juleicas.

Die Juleica ist nicht nur ein Ausweisdokument – sie soll zur Qualifizierung ihrer Inhaber beitragen und ihnen zugleich als Anerkennung ihres Engagements auch Vergünstigungen einräumen.

Vergabe der Juleica

Die Juleica kann jede/r erhalten, der als Jugendleiterin oder Jugendleiter in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit tätig ist – und zwar bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband, für einen nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Zuständig für die Ausstellung der Jugendleiter/innen-Card (d.h. konkret für deren Bestellung und gegebenenfalls Aushändigung) sind die Träger, für die ein/e Jugendleiter/in tätig ist und die Jugendämter. Grundlage der Vergabe sind die „Bestimmungen zur Einführung der Jugendleiter/innen-Card in Hessen“, die durch das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (ehemals Hessisches Sozialministerim) erlassen wurden.

JULEICA online beantragen!

Am 05.12.2021 startete das neue Juleica-Antragssystem. Die Nutzung des Antragssystems ist intuitiver und einfacher als zuvor. Zudem wurde das System in einem Design angelegt, das für mobile Geräte optimiert ist. Die Nutzung ist nun also auch auf Smartphone und Tablet problemlos möglich.

Hier finden Sie das Juleica-Online-Antragssystem.

Service

Direktkontakt

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Nadine Anany
Tel. 0611/3219-2459

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Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Alexandra Buikat
Tel. 0611/3219-3372

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