Förderprogramm "Qualifizierung und Vernetzung Ehrenamtlicher"

Die Qualifizierung und Vernetzung Ehrenamtlicher in den kommunalen Vereinen und Initiativen ist Ziel dieser Förderung. Deshalb ist der Einsatz der Mittel klar auf diese ehrenamtliche Arbeit in kommunalen Strukturen bezogen. Um diese zu entwickeln und zu stärken, erfolgt die Landesförderung über lokale Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement (Freiwilligenagenturen, Kommunen, Landkreise u.a.).

Seit Einführung des Qualifizierungsprogramms im Jahr 2002 haben insgesamt über 100.000 ehrenamtlich im sozialen Bereich Engagierte an geförderten Qualifizierungsangeboten teilgenommen.

Das Qualifizierungsprogramm wird mit bis zu 450.000 Euro jährlich über inzwischen 30 Anlaufstellen im Land gefördert.

Landesförderung

Eine Landesförderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  1. Anlaufstellen initiieren und koordinieren die Qualifizierungsvorhaben für ehrenamtliches/bürgerschaftliches Engagement in den Kommunen und werden dafür vom Land unterstützt.
  2. Gemeinsam mit den örtlichen Vereinen und Initiativen erheben die Anlaufstellen den Bedarf und erstellen ein lokales Qualifizierungsprogramm.
  3. Dieses Qualifizierungsprogramm kann allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen enthalten, die sich auf vereinsübergreifende Themen und Fragen beziehen, z.B. die Vorstandsarbeit, Freiwilligen- und Vereinsmanagement, Gruppenleitung u.a. Es kann auch spezifisch Qualifizierungsmaßnahmen enthalten, die aufgrund der spezifischen Ziele und Aufgaben von Vereinen und Initiativen erforderlich sind, denen keine überregionalen Qualifizierungsangebote zur Verfügung stehen (Beispiel: Hospizarbeit).
  4. Die allgemeinen Qualifizierungsmaßnahmen sollen möglichst vielen interessierten Ehrenamtlichen zugänglich sein und deshalb von den Anlaufstellen in Kooperation mit örtlichen Bildungsträgern (VHS, Familienbildungsstätten, Jugendbildungswerke u.a.) durchgeführt werden. Qualifizierungsmaßnahmen können auch in der Regie der Anlaufstellen erfolgen. Die spezifischen Qualifizierungsmaßnahmen können von den jeweiligen Vereinen selbst durchgeführt werden.
  5. Die Förderung aller Maßnahmen im Rahmen des Qualifizierungsprogramms erfolgt über die Anlaufstellen.
  6. Kommunen, die über keine Anlaufstellen verfügen, können Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen beantragen, wenn auch sie mit den lokalen Vereinen und Initiativen ein Qualifizierungsprogramm entwickeln und die Aufgaben, wie für die Anlaufstellen beschrieben, übernehmen.

Service

Direktkontakt

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Charlotte Durkin
Tel. 0611/3219-3378

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