Umsetzung und Fortschreibung des Landesaktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen
Die Fortschreibung des Aktionsplans des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ist ein zentrales Ziel der Landesregierung in dieser Legislaturperiode. Der Landesaktionsplan in seiner ersten Fassung ist 2012 auf den Weg gebracht worden und wird von allen im Kinderschutz aktiven hessischen Ministerien getragen. Seine Umsetzung obliegt neben dem federführenden Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege dem Kultusministerium, dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst, dem Ministerium des Innern und für Sport (HMdIuS), dem Hessischen Landeskriminalamt sowie dem Netzwerk gegen Gewalt des HMdIuS.
In einem einjährigen Prozess arbeiten Fachkräfte, Expertinnen und Experten, zu denen auch Betroffene gehören, aus den verschiedensten Wirkungsbereichen gemeinsam mit der Landesregierung daran, den Aktionsplan fortzuschreiben und zu einem praktikablen und schlagkräftigen Instrument zu machen, um sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu bekämpfen. Organisationsstrukturen und Risikosituationen werden Institutionen- und fachübergreifend analysiert, um das Thema konzentriert und ergebnisorientiert voranzubringen.
Am Ende dieses Prozesses soll ein Aktionsplan stehen, der die Arbeit der Hessischen Landesregierung für die kommenden Jahre bestimmen wird. Der Prozess trägt dazu bei, den notwendigen öffentlichen Diskurs zu befördern und Unsicherheiten im Umgang mit diesem sensiblen Thema zu begegnen.
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Koordinierungsstelle im Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Jutta Rang