Kindertagesbetreuung

Bildung und Erziehung beginnen in der Familie. Sie ist der erste, umfassendste, am längsten und am stärksten wirkende Bildungsort für Kinder. Die Bedeutung der Familie ist zentral. Die Erziehung von Kindern ist und bleibt vorrangig die Aufgabe von Müttern und Vätern.

Die Tageseinrichtung für Kinder und die Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie ergänzen und unterstützen die Erziehung des Kindes in der Familie und sollen die Gesamtentwicklung des Kindes durch allgemeine und gezielte Bildungs- und Erziehungsangebote fördern.

Ihre Aufgabe ist es, insbesondere durch differenzierte Erziehungsarbeit die geistige, seelische und körperliche Entwicklung des Kindes anzuregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern und allen Kindern gleiche Entwicklungschancen zu geben.

Sie helfen auch dabei, dass Eltern Familie und Beruf miteinander vereinbaren können.

Tageseinrichtungen für Kinder sind:

  • Kinderkrippen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr;
  • Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt;
  • Kinderhorte für Kinder im Schulalter;
  • Altersübergreifende Tageseinrichtungen mit Gruppen für Kinder der Altersstufen 0 bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

Kindertageseinrichtungen können von öffentlichen, freigemeinnützigen oder sonstigen geeigneten Trägern betrieben werden. Zur Aufnahme des Kindes können sich die Eltern je nach Regelung vor Ort an die Wohnortgemeinde oder direkt an eine Kindertageseinrichtung oder einen Träger einer Kindertageseinrichtung ihrer Wahl wenden. Die Öffnungszeiten und Kosten sind unterschiedlich. Die örtlichen Jugendämter können Eltern auf Antrag einen einkommensabhängigen Zuschuss zu den Betreuungskosten gewähren.

Kindertagespflege bedeutet die Betreuung des Kindes durch eine qualifizierte, überprüfte und genehmigte Kindertagespflegeperson. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt, kann aber auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen.

Diese Form der Bildung, Betreuung und Erziehung eines Kindes ist der institutionellen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bezieht sich gleichermaßen auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Eltern können zwischen beiden Betreuungsformen wählen. Das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch formuliert explizit einen Erziehungs- und Bildungsauftrag auch in der Kindertagespflege, den die Tagespflegeperson gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten des Kindes ausgestaltet und umsetzt.

Für die Kindertagespflege sind die örtlichen Jugendämter zuständig. Sie sind verantwortlich für die Vermittlung des Kindes an eine geeignete Kindertagespflegeperson und für die Gewinnung, Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen sowie für die Gewährung einer laufenden Geldleistung an diese.

Wenn Sie ihr Kind in Kindertagespflege betreuen lassen möchten oder sich für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessieren, können Sie Kontakt mit dem Jugendamt Ihres Wohnortes oder Landkreises aufnehmen. 

Das HKTB ist ein zentraler Fachdienst für Kinderbetreuung in Kindertagespflege, der vom Land Hessen gefördert wird.

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