Bildungsurlaub in Hessen

In einer sich ständig verändernden beruflichen und sozialen Umwelt ist es unabdingbar, sich mit neuen Inhalten auseinander zu setzen. Berufliche Anforderungen verändern sich. Schlüsselqualifikationen wie z.B. Zeitmanagement und Kommunikationsfähigkeiten sind heute in immer mehr Berufsfeldern gefragt. Bildungsurlaub fördert gezielt persönliche und soziale Kompetenzen zur sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe in Beruf, Familie und Gesellschaft.

Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub

Für die Arbeitnehmerweiterbildung in Hessen wurde mit dem Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub - Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) - eine rechtliche Grundlage geschaffen. In Hessen beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte haben das Recht, sich zusätzlich zum Erholungsurlaub jährlich in der Regel 5 Tage zur Teilnahme an anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freistellen zu lassen und unter bestimmten Voraussetzungen haben Arbeitgeber die Möglichkeit eine Lohnkostenerstattung zu beantragen.

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Informationen zum Thema Arbeitnehmerweiterbildung und Bildungsurlaub auf der Seite Arbeitswelt Hessen.

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