Familie mit Kindern

Zeichnung südländischer Mann mit Bart und Frau mit Brille

Vater, Mutter, Kind?
Familie hat heute viel mehr Gesichter als noch von 50 Jahren. Aber eins ist gleich geblieben: Das Glück, mit Kindern zu leben. Und der ganze Stress, den der Alltag so mit sich bringt.
Wir zeigen Dir Angebote, die Dir weiterhelfen.

FamilienApp

Die FamilienApp Hessen ist ein kostenloses und einkommensunabhängiges Angebot des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Sie richtet sich an alle Familien mit einem Kind unter 18 Jahren sowie Hauptwohnsitz in Hessen und bietet diesen zahlreiche Vorteile für den Familienalltag.

FamilienApp
Zeichnung südländischer Mann mit Bart

Welche finanzielle Unterstützung bekomme ich?

Familien mit Kindern hilft der Staat.
Zum Beispiel mit dem Elterngeld.

Elterngeld

Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Väter und Mütter, die sich im ersten Lebensjahr des Neugeborenen vorrangig der Betreuung ihres Kindes widmen wollen.

Unterhaltsvorschuss

Wer sein Kind allein erzieht, ist oftmals in einer schwierigen Lage. Kind, Haushalt und Arbeit - alles muss allein bewältigt und vereinbart werden.

Zeichnung: Zwei Frauen mit Baby auf dem Arm und Kleinkind an der Hand
Zeichnung: Zwei Frauen mit Baby auf dem Arm und Kleinkind an der Hand

Bürgergeld

Das Bürgergeld (SGB II) unterstützt erwerbsfähige und leistungsberechtigte Menschen mit:

  • Leistungen, die ihnen zu einem Arbeitsplatz verhelfen sollen,
  • Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche und
  • Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.

Ausführliche Informationen und Formulare zur Beantragung von Bürgergeld finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Bildung und Teilhabe

Neben Kosten für schulische Angebote werden Beiträge für z. B. Vereinsmitgliedschaften, Musikunterricht sowie Freizeiten übernommen.

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können für Klassenfahrten und Ausflüge, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen und die Teilhabe an Sport (z. B. Mitgliedsbeiträge Sportverein), Kultur (z.B. Beiträge für Musikunterricht) und Freizeiten erbracht werden.

Berechtigte sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Asylbewerberleistungen (AsylbLG), Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch für Kinder und Jugendliche, die bzw. deren Eltern keine der genannten Sozialleistungen beziehen, die mit ihrem Einkommen jedoch bestehende Bedarfe für Bildung und Teilhabe nicht decken können, kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bestehen.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständigen Stellen, welche Sie unserer Homepage entnehmen können.

Zeichnung: Zwei Frauen mit Baby auf dem Arm und Kleinkind an der Hand

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Zeichnung: ältere Frau mit Gehstock und junger Mann am PC telefonieren mit dem Handy

Zeichnung: eine kleine Gruppe von Menschen verschiedener Alter und Geschlecht

Ferut und Danni mit Karl, Sofi, John und Gamze

Wir begleiten Dich im FamilienAtlas, wenn Du eins, zwei, viele Kinder hast.

Was bei uns los ist, zeigen wir Dir in unseren #familienStories

Schon gewusst?

Zeichnung: Porträt einer Frau mit brauner Haaren, Brille und blauer Bluse

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