Informationen für Fachkräfte und Träger

Von 2012 bis 2017 wurden die Bundesländer mit den örtlichen Jugendämtern und Kommunen über die Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen im Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen unterstützt. Grundlage hierfür ist das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG). Artikel 1 BKiSchG enthält das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). In § 3 KKG ist der Fonds Frühe Hilfen für die Bundesstiftung Frühe Hilfen geregelt, die am 01.10.2017 in Kraft getreten ist.

Seit 2018 stellt der Bund über die eingerichtete Bundesstiftung Fonds Frühe Hilfen mit jährlich 51 Millionen Euro die finanziellen Mittel dauerhaft für die Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien (§3 Abs. 4 Satz 3 KKG) zur Verfügung.

Weitere Informationen sowie Grundlagen und Fachthemen finden Sie bei der Bundesstiftung Frühe Hilfen.

Die Fördermittel des Bundes werden über die Länder durch dafür eingerichtete Landeskoordinierungsstellen an die Jugendämter in den Kommunen vergeben. Ziele, Voraussetzungen und Sachverhalte für die Förderung sind in einer zwischen Bund und Ländern abgestimmten Verwaltungsvereinbarung geregelt.
Damit wird der weitere Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen mit den Unterstützungsangeboten vor Ort sichergestellt und weiterentwickelt.

Der Auf- und Ausbau von Netzwerken und Angeboten Früher Hilfen in Hessen ist ein wichtiger Schwerpunkt der hessischen Familienpolitik. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration fördert über das Landesprogramm Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz zusätzlich Maßnahmen und Projekte öffentlicher und freier Träger, zu den Frühen Hilfen der Prävention und des Kinderschutzes sowie zur Kooperation und Vernetzung von Jugendhilfe und Gesundheitswesen. Nähere Informationen finden Sie auf der Website vom RP Kassel.

In allen 33 hessischen Kommunen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten wurden seit 2012 Netzwerke der Frühen Hilfen auf- und ausgebaut, die auf der Website des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration aufgeführt sind.

Hier finden Sie über eine Orts- und Postleitzahlensuche Links zu Anlaufstellen und Portalen zu Frühen Hilfen in Ihrer Nähe.

Das Land Hessen unterstützt die Qualifizierung zur Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in und bietet in der Regel jährlich ein Angebot an. In 2023 wird die Qualifizierung in Kooperation mit der Start gGmbH durchgeführt.
Weitere Informationen zur Qualifizierung und zur Anmeldung finden Sie auf der Website des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

 

Das Land Hessen bietet Fortbildungsmaßnahmen für soziale Fachkräfte an. In enger Kooperation mit externen Bildungsträgern wird ein vielseitiges Bildungsprogramm für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Arbeitsbereich Kinder- und Jugendhilfe entwickelt und durchgeführt.
Das Fortbildungsangebot umfasst neben fachpolitischen Schwerpunkten des Landes zentrale Erfordernisse der Qualitätssicherung und Qualitätsweiterentwicklung. Die im Fortbildungsprogramm aufgeführten Veranstaltungen werden von externen Organisationen durchgeführt.

Das Fortbildungsangebot für das Jahr 2023 wird in Kürze veröffentlicht und ist im FamilienAtlas abzurufen.

Service

Ein Baby kann das Leben der einer Familie auf den Kopf stellen. Es kann das Gefühl entstehen, an die eigenen Grenzen zu stoßen, wenn es z.B. nicht aufhören möchte zu schreien. Schütteln Sie das Baby niemals!

Broschüre „Schütteln kann Babys krank machen“ in leichter Sprache vom NZFH

Weitere Beratungsangebote unter elternsein.info zum Gefahr Schütteltrauma mit Flyern zum Download in verschiedenen Sprachen.

Direktkontakt

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Landeskoordinierungsstelle "Frühe Hilfen"
Sonnenberger Str. 2/2a
65193 Wiesbaden
https://familie.hessen.de

Sabine Stahl
Tel.: 0611 3219-2160 oder 0561 3085-209

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Sonja Haberer
Tel.: 0611 3219-3314

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