Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in Institutionen
Die Hessische Landesregierung hat am 16. April 2012 den Aktionsplan des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in Institutionen beschlossen. Entstanden ist der Aktionsplan in Anlehnung an den Abschlussbericht des Runden Tisches „Sexueller Missbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ und aufgrund der Empfehlungen der Arbeitsgruppe IX „Vernachlässigung von Kindern“ des Landespräventionsrates Hessen.
Bekämpfung sexualisierter Gewalt in Institutionen
Kinder sind die Zukunft der Gesellschaft und zählen gleichzeitig zu ihren schwächsten Mitgliedern. Zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt in Institutionen ist daher ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich, der außer den Institutionen selbst auch die Aufsichtsbehörden sowie einschlägige Berufsverbände und Standesorganisationen in den Blick nimmt. Ziel des Landesaktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in Institutionen ist es, klare Präventions- und Interventionsstrukturen zu schaffen sowie die staatlichen Institutionen noch stärker für einen Umgang mit der Problematik zu sensibilisieren.
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Koordinierungsstelle im Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Jutta Rang