Medien
Die zunehmende Computer- und Internetausstattung der Haushalte, in denen Sechs- bis 13-Jährige heute aufwachsen, führt zu einer immer stärkeren Nutzung dieser Medien durch die Kinder selbst.
Trotz zunehmender Verbreitung der neuen Informationstechnologien bleibt aber das Fernsehen das wichtigste Medium für die Kinder laut KIM Studie.
Beim täglichen Medien-Konsum werden Kinder und Jugendliche immer wieder mit Inhalten konfrontiert, die sich auf ihre geistige und seelische Entwicklung negativ auswirken können.
Als Kontrollinstanz im Rahmen des Jugendmedienschutzes kann die „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ (BzKJ) in solchen Fällen einschreiten und zum Mittel der Indizierung greifen. Indizierte Medien unterliegen zahlreichen Werbe- und Vertriebsbeschränkungen und dürfen insbesondere den jugendlichen Betrachterinnen und Betrachtern ohne Wissen der Eltern nicht mehr zugänglich gemacht werden.
Jährliche Studien zum Medienumgang von Kindern und Jugendlichen führt der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest (mpfs), ein Kooperationsprojekt zwischen der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg und der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz, durch. Bei den Studienreihen JIM und KIM kooperiert der mpfs mit der SWR Medienforschung.
jugendschutz.net fungiert als gemeinsames Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. jugendschutz.net sichtet Angebote im Netz auf Verstöße gegen den Jugendschutz, nimmt Beschwerden entgegen und recherchiert auch selbst, welche Risiken für Kinder und Jugendliche bestehen. Im Fokus stehen dabei Themen und Dienste, die für diese Altersgruppen besonders wichtig sind.
Weitreichende Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbote bestehen - auch ohne Indizierung durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz für Trägermedien (z.B. Bücher, Videos, CD, CD-ROM, DVD), die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen.
Service
Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien Hessen ist für private Radio- und Fernsehanbieter in Hessen und für hessische Mediendienste zuständig. Sie betreibt die Medienprojektzentren Offener Kanal und unterstützt nichtkommerzielle Lokalradios.
Das MuK – Institut für Medienpädagogik und Kommunikation setzt als auf Landesebene anerkannter Träger der außerschulischen Jugendbildung umfangreiche Angebote zur Medienpädagogik und zum Jugendschutz um.
Privatpersonen können keine Anträge bzw. Anregungen auf Indizierung jugendgefährdender Medien bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) stellen. Antrags- bzw. Anregungsberechtigt sind Jugendbehörden, andere Behörden wie Polizei oder Zoll sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.