Förderprogramme
Das Land Hessen legt für familienrelevante Bereiche nichtinvestive Förderprogramme auf, aus denen Träger von Projekten und Maßnahmen Zuschüsse als sogenannte "freiwillige Leistungen" des Landes erhalten können.
Förderprogramme in Hessen
Ziel ist es, innovative und zukunftsorientierte Initiativen und Projekte zu unterstützen und bürgernahe, an den regionalen Bedarfen und Problemlagen orientierte Handlungskonzepte, zu fördern.
Die hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel werden jährlich im Haushaltsplan des Landes aufgestellt, durch das Haushaltsgesetz festgestellt und im Landtag verabschiedet.
Die Familien- und Sozialpolitik der Landesregierung richtet sich nach den Grundsätzen der Solidarität und Subsidiarität.
Hessischer Rechnungshof
Der Hessische Rechnungshof, oberste Landesbehörde mit Sitz in Darmstadt, ist unabhängig und hat nach der Hessischen Verfassung den Auftrag, die öffentliche Finanzkontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Hessen sicherzustellen.
Service
In der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO) sind die rechtlichen Grundlagen für Förderungen aus Haushaltsmitteln des Landes festgelegt.
Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO)