Kinder- und Jugendrechte in Hessen

Seit 19. Oktober 2021 ist Miriam Zeleke die erste hauptamtliche Beauftragte für Kinder- und Jugendrechte.

Seit dem 28. Oktober 2018 sind die Kinderrechte in der Verfassung von Hessen verankert.

Die UN-KRK hat insgesamt 54 Artikel. Im ersten Teil der Konvention werden spezifische Rechte aufgelistet, die alle Kinder und Jugendliche haben sollen. Es sind dort 10 sogenannte Grundrechte festgehalten:

  1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht
  2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
  3. Das Recht auf Gesundheit
  4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung
  5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
  7. Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens
  8. Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
  9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
  10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

Service

Die damalige Beauftragte der Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte, Professorin Dr. Katharina Gerarts, hat am Dienstag, 19. Juni 2018, dem Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier und dem damaligen Hessischen Minister für Soziales und Integration, Stefan Grüttner, eine Kinder- und Jugendrechte-Charta für Hessen übergeben. Nach einjähriger Arbeit war das Werk fertiggestellt.

Hessische Kinder- und Jugendrechte-Charta