Kinder- und Jugendrechte in Hessen
Seit 19. Oktober 2021 ist Miriam Zeleke die erste hauptamtliche Beauftragte für Kinder- und Jugendrechte.
Seit dem 28. Oktober 2018 sind die Kinderrechte in der Verfassung von Hessen verankert.
Die UN-KRK hat insgesamt 54 Artikel. Im ersten Teil der Konvention werden spezifische Rechte aufgelistet, die alle Kinder und Jugendliche haben sollen. Es sind dort 10 sogenannte Grundrechte festgehalten:
- Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht
- Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
- Das Recht auf Gesundheit
- Das Recht auf Bildung und Ausbildung
- Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
- Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
- Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens
- Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung
- Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
- Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.
Service
Die damalige Beauftragte der Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte, Professorin Dr. Katharina Gerarts, hat am Dienstag, 19. Juni 2018, dem Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier und dem damaligen Hessischen Minister für Soziales und Integration, Stefan Grüttner, eine Kinder- und Jugendrechte-Charta für Hessen übergeben. Nach einjähriger Arbeit war das Werk fertiggestellt.