Steuererleichterungen

Im Steuerrecht gibt es zahlreiche Steuererleichterungen für Familien. Das sind Steuervergünstigungen, die man beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung beantragen kann. Beispielsweise gibt es:

  • Steuererleichterungen für Kinderbetreuungskosten
  • Kindergeld und steuerliche Freibeträge für Kinder
  • Kinderzuschlag
  • Freibeträge für den Sonderbedarf volljähriger Kinder in Ausbildung
  • Pauschbetrag für behinderte Kinder
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen

Service

Informationen dazu und noch vielen weiteren Themen sind auf der Seite des Hessischen Ministeriums der Finanzen verfügbar.

Auf dem hessischen Verwaltungsportal sind zusätzliche Informationen, Leistungen der Behörden im Bund, den Ländern und den Kommunen zu finden.