Steuererleichterungen

Im Steuerrecht gibt es zahlreiche Steuererleichterungen für Familien. Das sind Steuervergünstigungen, die man beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung beantragen kann. Beispielsweise gibt es:

  • Steuererleichterungen für Kinderbetreuungskosten
  • Kindergeld und steuerliche Freibeträge für Kinder
  • Kinderzuschlag
  • Freibeträge für den Sonderbedarf volljähriger Kinder in Ausbildung
  • Pauschbetrag für behinderte Kinder
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen

Service

Informationen dazu und noch vielen weiteren Themen sind auf der Seite des Hessischen Ministeriums der Finanzen [4] verfügbar.

Auf dem hessischen Verwaltungsportal  [5]sind zusätzliche Informationen, Leistungen der Behörden im Bund, den Ländern und den Kommunen zu finden.