Ein Elternteil ist inhaftiert, was nun?
Die Inhaftierung eines Elternteils löst meist eine familiäre Krise aus. Kinder und erziehende Elternteile erleben Stigmatisierung und Ausgrenzung, emotionalen Stress und Wechselbäder der Gefühle. Dies wirkt sich häufig auf das Verhalten der Kinder in allen Bereichen aus. Eine elterliche Inhaftierung geht niemals spurlos an einem Kind vorbei. Die Inhaftierung bedeutet immer eine Trennung der Eltern und ist somit unter anderem vergleichbar mit den Folgen einer Scheidung. Nur ist das Thema Inhaftierung weiterhin ein gesellschaftliches Tabu und sehr schambehaftet.
Die negativen Auswirkungen auf die Kinder und die Familien können vielfältig sein. Sie reichen von finanziellen Problemen, weil plötzlich ein Einkommen weggefallen ist, über emotionale und psychische Belastungen, wie sozialer Rückzug, Aggression, Depression oder Verlustangst. Den Kindern fehlt plötzlich ein Elternteil. Das zurückbleibende Elternteil muss alle Aufgaben alleine Übernehmen. Das ist eine starke Belastungssituation.
Was tun wir für betroffene Familien?
Wir bieten eine Erstberatung für betroffene Familien an. Die Angehörigen können uns anrufen, eine Mail schreiben oder auch ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren. Wir
- haben immer ein offenes Ohr und versuchen gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.
- helfen weiter bei allen Fragen zur Haft, zu Besuchsmöglichkeiten im Gefängnis und unterstützen beim Kontakt mit der JVA.
- beraten zum Umgang mit der Situation und dazu, wie mit den Kindern über Inhaftierung gesprochen werden kann.
- geben Orientierung zu finanziellen Fragen, wie Leistungsbezüge, Krankenversicherung oder Miete.
- vermitteln an bedarfsgerechte Hilfsangebote und Beratungsstellen am Wohnort der Familie weiter.
Außerdem erstellen wir Informationsmaterialien mit Hilfestellungen und Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Familien und Kinder.
Was tun wir für Fachkräfte?
Wir bilden Fachkräfte aus Jugendhilfe und Justiz zum Thema Kinder von Inhaftierten weiter. Durch Workshops, Projektvorstellungen und Fortbildungen sensibilisieren wir die Fachkräfte für die Belange der betroffenen Kinder. Außerdem bieten wir kollegiale Fallberatung für Fachkräfte an, die gerade einen eigenen Fall betreuen.
Das Netzwerk Kinder von Inhaftierten
Als Landesfachstelle Netzwerk KvI – Hessen sind wir Teil des bundesweiten Netzwerks Kinder von Inhaftierten. In Hessen sind wir eine gemeinsame Initiative des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI), des Hessischen Ministeriums für Familien, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) und des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat (HMdJ) in Kooperation mit der AKTION - Perspektiven für junge Menschen und Familien e.V. und der Auridis Stiftung gGmbH. Gemeinsam möchten wir die Situation für Kinder von Inhaftierten nachhaltig und strukturell verbessern. Dafür wollen wir insbesondere die Vernetzung und die Kommunikation zwischen den beiden Systemen Justiz und Jugendhilfe ausbauen.
Wie erreichen Sie uns?
Netzwerk Kinder von Inhaftierten – Hessen (KvI - Hessen)
Landesfachstelle
Schanzenstr. 18, 35390 Gießen
Tel: 0641 / 7 10 29 (Zentrale); Fax: 0641 / 7 12 24
Tel: 0641 / 96 97 66 53 (Beratung)
Über unsere Homepage: www.kvi-hessen.org