Betreuungsinitiativen

Mütter und Väter haben die Initiative ergriffen, um in Eigenregie Angebote zur Tagesbetreuung von Kindern zu schaffen.

Betreuungsinitiativen sind eine Alternative. Ihre Konzepte und Angebote sind zum Teil sehr innovativ und können flexibel auf Nachfrage und Bedarf reagieren. Sie erfordern jedoch auch ein hohes Maß an Kooperation von Eltern, Erzieherinnen und Erziehern und sind ohne ehrenamtliches Engagement nicht denkbar. 

Voraussetzung ist in der Regel die Gründung eines Trägervereins. Zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung erhalten die Träger der Kitas jährliche Zuwendungen zur allgemeinen Betriebskostenförderung im Rahmen der Landesförderung. Dies gilt für öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger. Die Tageseinrichtung muss über eine Betriebserlaubnis nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch verfügen. Das Land fördert somit auch die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft von Elterninitiativen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Bau- und Ausstattungsvorhaben zur Schaffung oder Sicherung von Plätzen für Kinder bis zum Schuleintritt gefördert werden.

Weitere Informationen sind erhältlich bei der Landesarbeitsgemeinschaft freie Kitaträger Hessen e.V. oder den Jugendämtern. Zu den Fördermöglichkeiten informiert das Regierungspräsidium Kassel.

Die Landesarbeitsgemeinschaft freie Kitaträger Hessen e.V. soll Trägervereine, Betreuungseinrichtungen und gründungswillige Eltern beraten, qualifizieren und in den fachpolitischen Gremien vertreten.

Kontakt:
LAG freie Kitaträger Hessen e.V., Große Friedberger Str. 16 - 20, 60313 Frankfurt. Tel.: 069/590338
Landesarbeitsgemeinsschaft freie Kitaträger Hessen

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