Landesjugendamt
Landesjugendämter nehmen die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII wahr. Sie unterstützen die örtliche Jugendhilfe (Jugendämter, freie Träger) und dienen den Interessen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.
Das Landesjugendamt Hessen
Seit 2001 ist das Landesjugendamt Hessen (LJA) beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration als obere Landesbehörde angesiedelt. Das LJA Hessen setzt sich für die Schaffung und Erhaltung kinder- und familienfreundlicher Lebensbedingungen ein und ist als zweigliedrige Behörde angelegt. Es besteht aus der Verwaltung und dem Landesjugendhilfeausschuss (LJHA Hessen).
Die Verwaltung des Landesjugendamtes führt die laufenden Geschäfte durch, beispielsweise die Erteilung von Betriebserlaubnissen im Rahmen der Kindertagesbetreuung.
Der Landesjugendhilfeausschuss Hessen (LJHA) befasst sich mit allen grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe. Er erarbeitet und beschließt Grundsätze und Empfehlungen.
Service
Direktkontakt
Leiterin der Verwaltung des Landesjugendamtes Hessen i. V.
Hessisches Ministerium für soziales.hessen.de
Frau Susanne Rothenhöfer
