Müttergenesung
Durch die strukturellen Veränderungen in Gesellschaft und Familie sind die Möglichkeiten zur Lebensgestaltung nicht nur vielfältiger, sondern insbesondere für Mütter auch belastender geworden.
So wird trotz zunehmender Erwerbstätigkeit von Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nahezu allein von Frauen und Müttern geleistet. Erschöpfungszustände und psychosomatische Erkrankungen von Müttern nehmen zu.
Um das Land Hessen familienfreundlicher zu gestalten fördert das Land Hessen 11 Kurberatungsstellen.
Gesundheitskuren für Mütter, Väter und Pflegende
Um sich im Detail über Kuren für Mütter, Mutter-Kind sowie Väter, Vater-Kind und Pflegende informieren und beraten zu lassen, können sich Interessierte an eine der hessischen Beratungs- und Vermittlungsstellen wenden. Hier finden Kurberatung, Unterstützung im Kurantragsverfahren, Kurvorbereitung, Kurbegleitung und Kurnacharbeit statt.
Zur gesundheitlichen und sozialen Stärkung von Müttern und Vätern und Kindern trägt die Müttergenesung bei. Stationäre Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter mit oder ohne Kinder und pflegende Angehörige (sog. Mütterkuren, Mutter-Kind-Kuren, Väterkuren, Vater-Kind-Kuren und Kuren für pflegende Angehörige) werden in speziellen Kurkliniken mit ärztlicher Begleitung und mit geeigneten Therapien angeboten.
Beratungsstellen für die Müttergenesung:
- Darmstadt- Dieburg Diakonie
- Waldeck-Frankenberg Diakonie
- Kassel/Landkreis Kassel Diakonie
- Kassel Caritas
- Vogelsbergkreis Diakonie
- Schwalm-Eder-Kreis Diakonie
- Werra-Meißner-Kreis Diakonie
- Wiesbaden Diakonie
- Frankfurt Diakonie
- Frankfurt Caritas
- Gelnhausen Caritas Main-Kinzig-Kreis
- Landkreis Gießen AWO Hessen Süd
In Hessen gibt es drei Kurkliniken:
- Mutter-Kind-Klinik Talitha in Bad Wildungen
- Mutter-Kind-Klinik Anne Frank in Laubach
- Mutter- Kind und Vater-Kind-Klinik Werraland in Bad Sooden-Allendorf
Hier finden Sie einen Film über den Ablauf einer Kur: Ihr Weg zur Kur
Der gesetzliche Anspruch auf eine Kur
Mütter und Väter mit Erziehungsverantwortung haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine medizinische Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme nach §§ 24 und 41 SGBV.
Frauen und Männer, die Angehörige pflegen und nicht in Erziehungsverantwortung sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine medizinische Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme nach §§ 23 und 40 SGBV, die auch in den Kliniken des MGW-Verbunds durchgeführt werden können.
Voraussetzung ist das Vorliegen von Gesundheitsproblemen (z.B. Erschöpfungszustände, Schlafstörungen, Angstzustände, Rückenschmerzen etc.), die im direkten Zusammenhang mit der Familien- bzw. Pflegearbeit stehen, sowie weitere Belastungen, die sog. Kontextfaktoren (z.B. ständiger Zeitdruck, alleinerziehend, finanzielle Probleme, Mehrfachbelastungen...)
Die Grundlage für den Kurantrag ist die medizinische Verordnung (Attest). Diese stellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt aus. Ist das Kind auch krank, benötigt es ein eigenes Attest.
Elly-Heuss-Knapp-Stiftung/Deutsches Müttergenesungswerk
Elly Heuss gründete 1950 die Elly-Heuss-Knapp-Stiftung in Stein. Unter dem Dach Deutsches Müttergenesungswerk schlossen sich die Trägergruppen der evangelischen und katholischen Kirche sowie die Freien Wohlfahrtsverbände zusammen.