Erklärung zur Barrierefreiheit

Herausgegeben vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Bei der Entwicklung dieser Webseite stand die Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit (WCAG 2.1 in der Konformitätsstufe AA) im Vordergrund.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website https://www.familienatlas.de/, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1:

  • Gesamter Webauftritt: Die Kontraste von Text- zu Hintergrundfarbe erfüllen teilweise nicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2022 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Barriere 2:

  • Dateien und Videos: Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung). Zudem sind die Inhalte in leichter Sprache und Gebärdensprache noch nicht
  • Maßnahmen: Bis 31. Dezember 2022 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
  • Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Unverhältnismäßige Belastung

Kein Anwendungsfall.

Kein Anwendungsfall

Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT fallen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04. Oktober 2022.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat I 6
E-Mail: sozialnetz@hsm.hessen.de

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 (0)641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de