Energiehilfe für Sportvereine wird fortgesetzt

Damit hat bereits die 2. Förderphase des Landesprogramms begonnen, die rückwirkend den Zeitraum von März bis Dezember 2023 abdeckt. In der 1. Förderphase haben bis heute rund 550 Sportvereine eine Gesamtförderung von gut 1,5 Mio. Euro für den Zeitraum von März 2022 bis Februar 2023 erhalten.

Vereinswesen unterstützen und erhalten

Die Hessische Landesregierung setzt damit ihre Ankündigung um, für die Sportvereine in Hessen bei den in Folge des Krieges in der Ukraine deutlich gestiegenen Energiekosten, die teilweise existenzbedrohend zu werden drohten, einen Ausgleich zu schaffen. Mit der Energiehilfe hat das Land Hessen ein erfolgreiches Instrument geschaffen, das die Lücken in den Bundesprogrammen zielgerichtet ausgleicht und jetzt fortgesetzt wird.

„Die hohe Zahl von Förderungen in Hessen hat dabei geholfen, dass das Vereinswesen weiterhin erhalten und die Motivation für das Ehrenamt hoch bleibt. Die bereits ausgezahlten Energiehilfen sollen auch als Wertschätzung und Anerkennung der geleisteten Arbeit vor Ort verstanden werden. Schließlich sind unsere Vereine die Basis des sozialen Miteinanders im städtischen und ländlichen Raum. Nur durch das Zusammenspiel von Landesregierung, den Sportorganisationen und den vielen engagierten Mitgliedern landauf und landab ist es möglich, dass unser Sportland Hessen weiter erfolgreich auf Kurs bleibt“, erklärte die Hessische Sportministerin Diana Stolz.

Für viele hessische Sportvereine sind die erhöhten Energiekosten weiterhin eine Belastung. Die Energiehilfen des Landes Hessen haben bereits in der ersten Antragsrunde die Vereinskassen entlastet. Wir freuen uns, dass die neue Landesregierung das erfolgreiche Förderprogramm nun mit einer zweiten Antragsrunde fortführt und damit weiterhin ganz praktisch unsere Sportvereine hessenweit unterstützt“, sagte die Präsidentin des Landessportbund Hessen, Juliane Kuhlmann.

Hintergrund

Die Energiehilfen des Landes kommen den Vereinen zu Gute, die trotz der Preisbremsen des Bundes für Gas und Strom in den Jahren 2022 und 2023 deutlich höhere Kosten für Energie aufwenden mussten. Um die Förderung zu erhalten, müssen die Energiemehrkosten pro Förderphase nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Erstattet werden von diesen Mehrkosten 80 Prozent und maximal 5.000 Euro. In begründeten Härtefällen können Ausgleichszahlungen darüber hinaus gewährt. Neben den Energiemehrkosten für vereinseigene Liegenschaften können auch solche für die Nutzung fremder Sportstätten in Ansatz gebracht werden. Antragsberechtigt sind über die Mitglieder des Landessportbundes hinaus der DLRG-Landesverband Hessen sowie dessen regionale Untergliederungen. Die antragstellenden Vereine müssen gemeinnützig sein. Förderfähig sind ausschließlich Energiepreissteigerungen. Der Förderzeitraum umfasst die Zeiträume vom 1. März 2022 bis 28. Februar 2023 (Förderphase 1) und 1. März bis 31. Dezember 2023 (Förderphase 2). Auch Vereine, die in der ersten Förderphase Energiehilfen beantragt haben, sind in der zweiten Runde antragsberechtigt.

Anträge für beide Phasen können bis zum 31. Mai 2024 online gestellt werden.

Zuletzt bearbeitet: 16. Februar 2024