Pflegschaft & Adoption

In schwierigen Lebenslagen und Belastungen können Familien mit der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überfordert sein. Der Gesetzgeber hat deshalb Hilfen zur Erziehung vorgesehen, die außerhalb des betroffenen Elternhauses ansetzen.

Die Trennung auf Zeit kann eine entlastende und zukunftsorientierte Entscheidung für eine überforderte Familie sein. Neben der Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform kommt die Erziehung in einer Pflegefamilie in Frage. Hierbei handelt es sich entweder um eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Maßnahme.

Die Adoption stellt dagegen die dauerhafte und vollständige Weggabe bzw. Annahme eines Kindes dar. Der Vermittlungsschwerpunkt liegt bei der Adoption von Stiefkindern und von Kindern aus dem Ausland.

Service

Die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) Rheinland-Pfalz und Hessen bietet Beratung und Auskunft in Adoptionsfragen für alle, die sich dafür interessieren, ein Kind zu adoptieren – auch bei Auslandsadoptionen.