Chancen für junge Menschen

In der Bundesrepublik Deutschland bleiben 12 - 14 Prozent der Jugendlichen eines jeden Altersjahrgangs ohne Berufsausbildung.

In Hessen verlassen jährlich 4,5% aller Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss oder mit einem schulartspezifischen Förderschulabschluss. Wo junge Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen auf Unterstützung angewiesen sind, hilft die Jugendsozialarbeit.

Die Jugendberufshilfe ist ein Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit. Sie wirkt an der Schnittstelle Schule - Ausbildung/Arbeit und soll für jeden Jugendlichen, der nach der Schule keinen Ausbildungsplatz oder keine Arbeitsstelle gefunden hat - zugeschnitten auf die individuelle Situation und die örtlichen Gegebenheiten - das möglichst passende Angebot für eine Qualifizierung und Beschäftigung finden. Dabei ist es wichtig, Erfahrungen und Angebote anderer Felder der Jugendhilfe mit einzubeziehen.

Die Jugendberufshilfe umfasst verschiedene Formen der Beratung, Bildung und Unterstützung bei der Berufsorientierung, der Ausbildungsvorbereitung und dem Abschluss sowie teilweise die Bereitstellung von eigenen Bildungs-, Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf, wie z. B. Jugendwerkstättenund Produktionsschulen (§ 13 Abs. 2). Die berufliche Jugendhilfe ist eng mit der Arbeitswelt und dem Berufsaufstieg verbunden und setzt sich für die volle Integration benachteiligter Jugendlicher ein, die weit über den Auftrag der Jugendhilfe hinausgeht. Ihr besonderes Profil im Kontext jugendsozialpädagogischer Ausrichtung beweist sie dadurch, dass sie in hohem Maße die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen fördert und sich maßgeblich an den eigenen Bedürfnissen und kreativen Interessen junger Menschen orientiert.

Die Jugendsozialarbeit wendet sich an  Schüler und -schülerinnen aus Haupt- und Förderschulen ohne Abschluss, Schüler und Schülerinnen, die die Schule abbrechen oder ihren Besuch verweigern, Jugendliche, die nicht imstande sind, eine Ausbildung zu beginnen und erfolgreich abzuschließen, Langzeitarbeitslose, Jugendliche mit besonderen Sozialisationsdefiziten, mit Sprachproblemen und Lernbeeinträchtigungen.

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