Jugendfreiwilligendienste

Wie die Ergebnisse des Freiwilligensurveys zeigen, sind junge Menschen in hohem Maße freiwillig engagiert. Während dieses Engagement in der Regel in der Freizeit und damit neben dem Besuch der Schule, neben einer Ausbildung oder Berufstätigkeit stattfindet, stellen Jugendfreiwilligendienste ein besonderes Angebot für junge Menschen dar.

Im Gegensatz zum freiwilligen Engagement finden Jugendfreiwilligendienste in Vollzeit statt und sind damit einer beruflichen Beschäftigung vergleichbar. Nicht eine berufliche Beschäftigung, sondern die persönliche Bildung junger Menschen im Rahmen eines pädagogisch begleiteten Engagements, steht im Mittelpunkt eines Jugendfreiwilligendienstes. Angebote von Jugendfreiwilligendienste existieren dabei in unterschiedlichsten Bereichen: im sozialen Bereich, im kulturellen Bereich, im Bereich der Denkmalspflege, im Bereich des Sports, im Bereich von Natur und Ökologie, im schulischen Bereich wie auch im Bereich von entwicklungspolitischen Projekten.

Jugendfreiwilligendienste als Bildungsangebote können auf eine gesetzliche Grundlage verweisen. Konkret werden die Rahmenbedingungen der Jugendfreiwilligendienste im „Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten“ geregelt. Hier ist beispielsweise festgelegt, dass Grundlage einer Teilnahme an einem Jugendfreiwilligendienst ist, dass die Schulpflicht (mindestens neun Schuljahre) erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.

Mit dem am 6. März 2008 im Deutschen Bundestag beschlossenen und am 1. Juni 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten haben sich die Möglichkeiten für die Länge von Jugendfreiwilligendiensten deutlich erweitert. So liegt die Mindestdauer eines Freiwilligendienstes im Inland bei sechs Monaten, wobei die sechs Monate auf bis zu zwei Blöcke von jeweils drei Monaten verteilt werden können. Darüber hinaus können mehrere sechsmonatige Freiwilligendienste bis zu einer Gesamtdauer von 18 Monaten kombiniert werden. Kombinierbar sind auch In- und Auslandsdienste. In Ausnahmefällen kann der Freiwilligendienst sogar auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

Service

Direktkontakt

Hessisches Minsterium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Dr. Martin Nörber
Tel.: 0611/3219-3514

Bitte geben Sie auch Ihre E-Mail-Adresse an, damit wir Ihnen antworten können.