Hessischer Antrag einstimmig beschlossen: GMFK spricht sich für Fortführung des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ aus
Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister*innen sowie senator*innen der Länder (GFMK) hat sich auf ihrer Hauptkonferenz in Potsdam einstimmig für die Fortführung des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ausgesprochen. In dem von Hessen eingebrachten Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, das Bundesinvestitionsprogramm über das Jahr 2024 zu verlängern und weiter angemessene Mittel für den Um-, Aus- und Neubau sowie die Sanierung der Einrichtungen des Frauenunterstützungssystems vorzuhalten.
„Das Programm leistet einen wichtigen Beitrag zur Schließung von Lücken im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und bringt somit die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland weiter voran“, sagte Sozialstaatssekretärin Anne Janz am Rande der Konferenz in Potsdam. „Der Bedarf, Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen um- und auszubauen ist nach wie vor hoch, um etwa mehr Plätze zu schaffen oder die Einrichtungen barrierefrei zu machen. Daher ist es unbedingt notwendig, dass der Bund das Programm verlängert. Ich freue mich, dass auch die anderen Bundesländer diese Forderung unterstützen und unser hessischer Antrag einstimmig beschlossen werden konnte.“
Das Bundesinvestitionsprogramm ist Teil des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, mit dem die Bundesregierung seit 2020 den baulichen Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen fördert. Das Programm ist bisher bis Ende 2024 begrenzt. In Hessen konnten bislang fünf Projekte über das Programm eine Förderung in Höhe von insgesamt über acht Mio. Euro erhalten. Hessen stellt zudem eigene Landesmittel zur Ko-Finanzierung bereit.